Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

Auf unserer Website verwenden wir Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können. Einige der Cookies nutzen wir um Ergebnisse zu messen, um zu verstehen, woher unsere Besucher kommen oder um unsere Website weiter zu entwickeln. Mehr Informationen

Cookie Einstellungen

  • Technisch notwendige Cookies
  • Tracking und Performance Cookies
  • Mehr Informationen

Technisch notwendige Cookies

Diese Cookies sind für die Bereitstellung von Diensten, die über unsere Website verfügbar sind, und für die Verwendung bestimmter Funktionen unserer Website von wesentlicher Bedeutung.

Ohne diese Cookies können wir Ihnen bestimmte Dienste auf unserer Website nicht zur Verfügung stellen.

Tracking und Performance Cookies

Diese Cookies werden zum Sammeln von Informationen verwendet, um den Verkehr auf unserer Website und die Nutzung unserer Website durch Besucher zu analysieren.

Diese Cookies können beispielsweise nachverfolgen, wie lange Sie auf der Website verweilen oder welche Seiten Sie besuchen. So können wir verstehen, wie wir unsere Website für Sie verbessern können.

Die durch diese Tracking- und Performance-Cookies gesammelten Informationen identifizieren keinen einzelnen Besucher.

Mehr Informationen

Bei Fragen in Bezug auf unseren Umgang mit Cookies und Ihrer Privatsphäre kontaktieren Sie uns bitte.

Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wer soll meinen Facebook-Account erben?

15.05.2021
wer-soll-meinen-facebook-account-erben
Die FAZ hat am 15.5.2021 das Thema digitalen Nachlass aufgegriffen.

"Ein Mensch kann sterben – im Internet aber durchaus weiterleben. Dann werden Freunde und Bekannte von verschiedenen sozialen Netzwerken auf den Geburtstag oder anstehende Firmenjubiläen hingewiesen. Oder auf dem Konto des Verstorbenen schlummern etliche Bitcoin und Abos für Hörbücher oder Streamingdienste laufen weiter. Und während sich einige Bundesbürger durchaus Gedanken machen, wer denn einmal das Haus, den Oldtimer oder den Schmuck erben soll, wird ein Bereich häufig vergessen: der digitale Nachlass.
Laut einer Umfrage des Branchendienstes Bitkom haben gerade einmal 13 Prozent der Bundesbürger vollständig geregelt, was nach ihrem Tod mit den Mail- oder Social-Media-Accounts, dem Guthaben auf Paypal oder der Sammlung an E-Books und Hörbüchern geschehen soll." Den ganzen Artikel können Sie hier nachlesen.

In die physische oder digitale Notfallmappe gehört unbedingt eine Passwortliste, damit Erben die Benutzerkonten schließen können, Verträge kündigen oder Restguthaben abrufen.